Anmeldung an einer anderen Grundschule

Unser/ Mein Kind soll nicht die zuständige Grundschule besuchen.
Wie ist in diesem Fall vorzugehen?

Sie als Eltern haben das Recht auf freie Schulwahl! Sollten sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen und Ihr Kind an einer anderen als der für Sie zuständigen Grundschule anmelden, ist dies im Rahmen der Schulanmeldung (Datenerfassung) bei Ihrer zuständigen Grundschule zu regeln. Sie melden in diesem Fall Ihr Kind zunächst ganz regulär an der für Sie zuständigen Grundschule an, stellen jedoch dabei unmittelbar einen schriftlichen Antrag auf Besuch einer anderen Grundschule. Dieser Antrag wird dann von der zuständigen Grundschule an die Wunschschule weitergeleitet. Darüber hinaus informieren Sie Ihre Wunschschule über Ihren Antrag. Wichtig sind hierbei Ihre Gründe! Da Grundschulen teilweise nur begrenzt Kapazitäten haben, sind die Gründe für den Besuch einer anderen Grundschule bei der Schulplatzvergabe in einigen Fällen ausschlaggebend. Inwiefern Ihrem Antrag stattgegeben wird, hängt von den freien Kapazitäten der Wunschschule ab, denn Vorrang bzw. rechtlichen Anspruch auf einen Schulplatz haben zunächst die Kinder, die im Einzugsgebiet der jeweiligen Schule leben. Zu gegebener Zeit (frühestens Januar) werden Sie schriftlich informiert inwiefern Ihr Kind an der Wunschschule aufgenommen wurde.




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